Die Gesamtverträge Fernsehen und Hörfunk zwischen der GEMA und dem
Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT) sowie der
Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR) basieren auf einem
einheitlichen Tarifmodell, das sowohl für privaten als auch für den
öffentlich-rechtlichen Rundfunk gelten wird
Die privaten Hörfunk- und Fernsehsender im Verband VPRT haben
sich mit der Autorengesellschaft geeinigt. Gemäß den neuen
Vergütungsregeln für Musik richtet sich die künftige Abgabenhöhe nach
dem Musikanteil der jeweiligen Sendung. Laut VPRT zahlen die Radiosender bei einem Musikanteil von 100 Prozent an die
Gema 7,5 Prozent der Einnahmen des jeweiligen Programms. Im Fernsehen
beträgt die Vergütung bei 100 Prozent Musikanteil sechs Prozent der
entsprechenden Einnahmen. Die Verträge regeln die Vergütung der Musiknutzung im Bereich der Sendung und der programmbegleitenden Onlineangebote.
Die Gesamtverträge gelten rückwirkend ab 1. Januar 2009 und haben zunächst eine sechsjährige Laufzeit bis 31. Dezember 2014.
Quellen: radioszene.de, wuv.de
Wednesday, 16 January 2013
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