Wednesday 16 January 2013

Neue GEMA-Tarife für Radio und TV vereinbart

 Die Gesamtverträge Fernsehen und Hörfunk zwischen der GEMA und dem Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT) sowie der Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR) basieren auf einem einheitlichen Tarifmodell, das sowohl für privaten als auch für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gelten wird

Die privaten Hörfunk- und Fernsehsender im Verband VPRT haben sich mit der Autorengesellschaft geeinigt. Gemäß den neuen Vergütungsregeln für Musik richtet sich die künftige Abgabenhöhe nach dem Musikanteil der jeweiligen Sendung. Laut VPRT zahlen die Radiosender bei einem Musikanteil von 100 Prozent an die Gema 7,5 Prozent der Einnahmen des jeweiligen Programms. Im Fernsehen beträgt die Vergütung bei 100 Prozent Musikanteil sechs Prozent der entsprechenden Einnahmen. Die Verträge regeln die Vergütung der Musiknutzung im Bereich der Sendung und der programmbegleitenden Onlineangebote.

Die Gesamtverträge gelten rückwirkend ab 1. Januar 2009 und haben zunächst eine sechsjährige Laufzeit bis 31. Dezember 2014.

Quellen: radioszene.de, wuv.de

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